§1 Geltung der Bedingungen:

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. BuM -Computer. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbestimmungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

§2 Angebot und Bestellung:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§3 Preise:

Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Firma. Ausschließlich als Verkaufspreis benannte Angaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Auslieferung der Waren. 

§4 Lieferfristen:

Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Teillieferungen sind zulässig. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§5 Versand und Gefahrenübergang:

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz der Fa. BuM -Computer zu Lasten des Kunden. Dabei wird jede Sendung, die mit einer Spedition oder einem Paketdienst von uns verschickt wird, mit einer Transportversicherung abgeschlossen.

§6 Ausfuhrbestimmungen:

Soweit nicht anders vermerkt, liefert die Fa. BuM -Computer Waren grundsätzlich unter der Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland. Beabsichtigt der Käufer, bei der
Fa. BuM -Computer bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbständig einzuholen. Dies gilt auch für den Fall, daß der Käufer den endgültigen Bestimmungsort der Ware vorher angibt. 

§7 Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen von uns jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu erteilen. Der Käufer ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, sofern sichergestellt ist, das die Forderung aus dem Veräußerungsvertrag, die der Käufer hiermit an uns zur Sicherung der im obenstehenden Absatz 1 Satz 1 genannten Ansprüche abtritt, auf uns übergeht. Im übrigen darf der Abnehmer über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder belasten oder sie in anderer Weise dritten überlassen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus einer Weiterveräußerung der gekauften Produkte vorbehaltlich des jederzeit zulässigen Widerrufs durch uns, für Rechnungen von uns einzuziehen. Der Käufer bevollmächtigt uns hiermit, seinen Abnehmern die erfolgte Abtretung der Forderungen des Käufers an uns in seinem Namen anzuzeigen.

§8 Zahlung:

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar bei lieferung ohne Abzug. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Käufer seinen zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt seine Zahlungen ein oder werden uns andere umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüchen geltend gemacht wurden, nur berechtigt wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§9 Gewährleistung:

Wir gewährleisten, daß die verkauften Produkte zur Zeit des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate ab Auslieferung der Ware. Auf separat gelieferte Halbleiterbauelemente kann keine Gewährleistung übernommen werden. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt , so entfällt jede Gewährleistung, sofern nicht der Abnehmer nachweist, daß kein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Fehler besteht. Vor dem Austausch von Teilen oder Geräten wird der Käufer auf Anforderung von Mitarbeitern der Fa. BuM -Computer Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen. Gleiches gilt für Paßwörter oder andere Zugangsbeschränkungen , die notwendige Arbeiten behindern. Der Käufer trägt selbst Sorge und verantwortung für eine zureichende Datensicherung. Wir sind auf keinen fall verantwortlich für entgangene Gewinne, Einsparungen oder Einkommen oder irgendwelche indirekte, spezielle, zufällige, resultierende, strafrechtliche oder exemplarische Schäden, die durch den Gebrauch des verkauften gegenstandes oder der Software oder das Unvermögen , es zu benutzen , entstanden , auch wenn wir über die Möglichkeiten solcher Schäden informiert waren. Zudem ist die gesamte Haftung von uns für alle mit dieser Vereinbarung verbundenen Ansprüche ungeachtet etwaiger Erwägungen beschränkt auf den generellen Geldschaden, und übersteigt in keinem Fall die tatsächlich an uns gezahlten Anschaffungskosten. Die Verpflichtung von uns zur gewährleistung ist - nach Wahl von uns - beschränkt auf Reparatur oder Ersatz mangelhafter Produkte. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat er uns diesen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger nicht sogleich entdeckt werden können, sind uns binnen 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Waren im Gewährleistungsfall frei Haus auf gefahr des Käufers in der originalen Transportverpackungdes Herstellers an die Fa. BuM -Computer anzuliefern. Sollte sich bei Bearbeitung einer Mängelrüge herausstellen , daß kein Gewährleistungsfall vorliegt, stellt die Fa. BuM -Computer alle anfallenden Kosten zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen in Rechnung.

§10 Annahmeverweigerung:

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware , so können wir ihm eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat der Käufer innerhalb dieser Frist nicht angenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§11 Gewerbliche Schutzrechte:

Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nichtgewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden, so hat der Käufer uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.

§12 Haftung:

Schadenersatzansprüche gegen die Fa. BuM -Computer und deren Erfüllungs- und Verrichtungshilfen wegen irgendwelcher Schäden , einschließlich indirekter und Folgeschäden, die dem Abnehmer oder einen Dritten entstehen, insbesondere auch aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden des Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

§13 Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz der Fa. BuM -Computer. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz der Fa. BuM -Computer.

§14 Nichtigkeit einzelner Klauseln:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen unberührt.

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